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(Begriffserklärungen zum Börsen-Slang)

 

Abgeld (Disagio): Unterschied zwischen dem Nennwert eines festverzinslichen Wertpapiers und seinem darunterliegenden Ausgabekurs.

Abschwächung: Rückläufige Tendenz an der Börse.

Ad-hoc-Publikation: (ad hoc lat. Zu diesem) Das Wertpapierhandelsgesetz legt fest, dass ein Emittent von Wertpapieren alles veröffentlichen muss, was den Preis der Aktie beeinflusst. Dieses Gesetz soll Insidergeschäfte verhindern und dem Markt zu einer möglichst großen Transparenz verhelfen. Das verschweigen kursrelevanter Informationen kann zu empfindlichen Geldstrafen führen.

Agio: Aufgeld. Betrag, der bei der Neuausgabe von Wertpapieren den Nennbetrag übersteigt.

Aktie: Urkunden, die dem Aktionär einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft und auch bestimmte Unternehmensrechte bestätigen (im römischen Recht ist actio das Anteilrecht). Ein Aktionär ist also Miteigentümer am Vermögen der Aktiengesellschaft. Es gibt verschiedene Typen von Aktien: Inhaberaktien (Inhaberpapiere), Namensaktien (Namenspapiere). Siehe auch: Stammaktie und Vorzugsaktie.

Aktienanalyse: Aufgaben der Aktienanalyse sind Information und Prognose. Unter Chart-Analyse versteht man eine grafische Methode zur Analyse des Kursverlaufs. Die Fundamentalanalyse erarbeitet wichtige Unternehmensdaten zur Beurteilung einer Aktie, auch Größen wie etwa Auftragseingang, die Lohnentwicklung oder die Wechselkurse.

Aktienfonds: Investmentfonds, die nach dem Grundsatz der Risikostreuung ausschließlich oder überwiegend in Aktien anlegt. Die Aktienauswahl ist abhängig von den Anlagegrundsätzen des jeweiligen Fonds und muss sich entsprechend gesetzlichen Bestimmungen in bestimmten Bandbreiten bewegen. Aktienfonds haben ein höheres Risiko, aber auch größere Chancen auf Wertsteigerungen als Rentenfonds.

Aktiengesellschaft (AG): Handelsgesellschaft (usw.), deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Einlagen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, wobei ihre Haftung auf die Einlage beschränkt ist.

Aktienindex: Aktienindizes sind statistische Kennziffern, die auf einer repräsentativen                      Auswahl von Aktien beruhen. So setzen sich beispielsweise sowohl der Dow Jones als auch der DAX aus jeweils 30 Standardwerten zusammen. Als eine Art Fieberkurve spiegeln Aktienindizes das tägliche Auf und Ab der Weltbörsen wider. Neben den Gesamtmarktindizes werden auch Indizes für verschiedene Branchen oder für Teilmärkte berechnet.

Aktienkurs: An allen Börsenplätzen der Welt richtet sich der Kurs aller Titel (Aktien, Obligationen etc.) immer nach dem Gesetz von Angebot und Nachfrage. Laut diesem Gesetz entspricht der Kurs dem Wert, zu dem der Verkäufer bereit ist zu verkaufen und der Käufer bereit ist zu kaufen.

Anfangskurs (Eröffnungskurs): Der zu Beginn der Börse bei den fortlaufend gehandelten Papieren festgestellte Kurs.

Arbitrage: Ausnutzung von Kursunterschieden derselben Wertpapiere an verschiedenen Wertpapierbörsen zum gleichen Zeitpunkt. Am Platz der niedrigeren Kurse wird gekauft, am Platz der höheren Kurse wird verkauft.

Baisse: Starke Kursrückgänge.

Begebung (Emission): Ausgabe von Wertpapieren, also ihre Unterbringung im Publikum und Einführung in den Handel. Dies geschieht in der Regel durch Vermittlung einer Gruppe von Kreditinstituten (Emissionskonsortium). Emissionen werden auch benutzt als Bezeichnung für bereits ausgegebene Anleihen.

Behauptet: Gibt der Kurs eines Wertpapiers trotz großer Verkaufsaufträge nicht wesentlich nach, so hat er sich “behauptet “.

Benchmark: Begriff, der eine Referenzgröße oder einen Anhaltspunkt bezeichnet. Im allg. Börsenjargon werden Indizes oft auch Benchmark genannt.

Bestens: Der Auftrag wird zu den im Moment der Auftragseingabe geltenden Marktbedingungen ausgeführt.

Beteiligungspapiere: Neben Aktien werden an der Börse auch weitere Beteiligungspapiere gehandelt. Partizipationsscheine, Genussscheine sichern dem Eigentümer das Recht auf einen Anteil am Reingewinn und am Liquiditätserlös oder das Bezugsrecht bei der Ausgabe neuer Aktien, jedoch ohne Mitgliedschaftsrechte des Aktionärs. Der Kurs dieser Partizipationsscheine entwickelt sich im Allgemeinen parallel zu den Aktien der AG.

Bezugsrecht: Das Recht eines Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung entsprechend seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital neue Anteilschein zu erwerben.

Blue Chips: Aktien großer, erstklassiger Publikumsgesellschaften. Auch Standardwerte genannt.

Börse: Markt, an dem gemäß dem Gesetz von Angebot und Nachfrage Aktien, Obligationen oder andere ersetzbare Waren im Besitz von Privatpersonen, Gesellschaften, Pensionskassen, u.a. gehandelt werden.

Börsenindizes: Kennzahlen, welche die Kursschwankungen der Aktien an der Börse als Durchschnittswert darstellen. Ein Börsenindex kann die Aktien des Gesamtmarktes oder auch gewisser Branchen umfassen. Anhand der Indizes können Vergleiche zwischen den verschiedenen Börsen oder Branchen angestellt werden.

Börsenkapitalisierung: Das Resultat der Anzahl der ausgegebenen Aktien  eines Unternehmens, multipliziert mit dem Kurswert der Aktie an einem Stichtag. Sie wiederspiegelt den Wert den Wert, den die Börse dem Unternehmen zumisst.

Bonus: Zusätzlich zur Dividende gewährte Sondervergütung an die Aktionäre. Mögliche Anlässe sind etwa ein Firmenjubiläum oder besonders erfolgreiche Geschäftsabschlüsse.

Börse: Die Börse ist der Markt (Treffpunkt von Angebot und Nachfrage) für Wertpapiere. Die deutschen Wertpapierbörsen unterliegen der staatlichen Aufsicht.

Bonds:  Festverzinsliche Wertpapiere. Dienen Unternehmen, Institutionen und Staaten zur Fremdfinanzierung. Im Gegensatz zu Aktien, durch die der Investor Eigentümer wird, sind die Käufer festverzinslicher Wertpapiere Gläubiger und haben nur Anspruch auf Zinsen und Tilgung.

Briefkurs: Kurs, zu dem ein Wertpapierbesitzer bereit ist, seine Wertpapiere zu verkaufen. 

Broker: Wertpapiervermittler, Wertpapierhändler.

Bullmarkt: Bezeichnung  des haussierenden Marktes, einer Börse mit steigenden Aktienkursen.

Cash-Pooling oder Liquiditätsbündelung: Konzerninterner Liquiditätsausgleich durch ein zentrales Finanzmanagement, welches Liquiditätsunterdeckungen durch Kredite ausgleicht.

CFD: (Contract for Difference; Differenzkontrakt) Eine Laufzeitunabhängige Vereinbarung über einen Barausgleich aus der Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis eines Finanzinstruments. 

Chart: Grafische Darstellung der Kurs- und Umsatzentwicklung von Wertpapieren.

Courtage: Gebühr des Maklers, der von beiden Partnern, zwischen denen er ein Wertpapiergeschäft vermittelt hat, zu bezahlen ist.

DAX: Abkürzung für Deutscher Aktienindex. Gemeinsamer Index der deutschen Wertpapierbörsen auf der Grundlage von 30 ausgesuchten deutschen Aktienwerten. Basis für Indexkontrakte im Rahmen der  Terminbörse.

Depot: Die Verwahrung von Wertpapieren gegen Gebühren bei einer Bank, wobei auch die Verwaltung (etwa das Einziehen der Dividende oder Zinsen und die Ausübung von Bezugsrechten) mit einbezogen ist. Wertpapiere können für jeden Kunden gesondert in einem Streifband (Streifbanddepot) oder mit Zustimmung des Kunden auch bei einer Wertpapiersammelbank (Girosammeldepotkonto) verwahrt werden.

Derivate: Basiswerte können Aktien, Anleihen, Zinssätze, Indices oder auch Rohstoffe und Devisen sein. Derivate können auch Basiswert von anderen Derivaten (2. Grades) sein. Dienen meistens zur Absicherung von Marktrisiken wie Zinsänderungsrisiken oder Wechselkursrisiken.

Disagio (Abgeld): Unterschied zwischen dem Nennwert eines festverzinslichen Wertpapiers und seinem darunterliegenden Ausgabekurs.

Dividende: Jeder Aktionär hat Anspruch auf einen der Höhe seines Aktienbesitzes entsprechenden Teil des ausgeschütteten Jahresgewinns seiner Gesellschaft. (Lateinisch dividere: aufteilen, verteilen).

Dividendenrendite: Verhältnis der Dividende zum jeweiligen Börsenkurs

Effekten: Bezeichnung für Wertpapiere, die an der Börse handelbar sind.

Einheitskurs (Kassakurs): Für viele Wertpapiere wird während der Börsenzeit der Kurs nur einmal festgesetzt und nicht fortlaufend.

Emission (Begebung): Ausgabe von Wertpapieren, also ihre Unterbringung im Publikum und Einführung in den Handel. Dies geschieht in der Regel durch Vermittlung einer Gruppe von Kreditinstituten (Emissionskonsortium). Emissionen werden auch benutzt als Bezeichnung für bereits ausgegebene Anleihen.

Emittent: Unternehmen oder öffentliche Körperschaft, die Aktien beziehungsweise Rentenwerte oder Genuss scheine ausgibt.

Eröffnungskurs (Anfangskurs): Der zu Beginn der Börse bei den fortlaufend gehandelten Papieren festgestellte Kurs.

Eskomptieren: Bei der Bewertung von Wertpapieren ein Ereignis berücksichtigen, bevor es eingetreten ist.

ETC´s: (Exchange traded Commodities) Börsengehandelte Wertpapiere, die Anlegern eine Investition in Rohstoffe erlauben. Eine Sonderform von Zertifikaten. Unbefristete, besicherte Schuldverschreibungen.

ETF: (Exchange-traded fund = börsengehandelter Fonds) Indexfonds in Form eines Sondervermögens, der an der Börse gehandelt wird und meist einen zugrunde liegenden Index abbildet.

Festverzinsliche Wertpapiere (Rentenwerte): Alle Wertpapiere, die während ihrer gesamten Laufzeit zu einem vereinbarten festen (unveränderlichen) Satz verzinst und zu festgelegten Bedingungen (Terminen) getilgt (= zurückgezahlt) werden, etwa Anleihen, Kommunalobligationen, Pfandbriefe und Bankschuldverschreibungen.

Finanzinstrument: Vertragliche Ansprüche und Verpflichtungen, die unmittelbar oder mittelbar den Austausch von Zahlungsmitteln zum Gegenstand haben.

Forex: (Foreign exchange market) Devisenmarkt. Globaler Markt, auf dem Währungen und auf Währungen lautende kurzfristige Forderungen, sog. Devisen gehandelt werden. 

Freimakler: Freimakler kaufen und verkaufen Wertpapiere auf eigenen Namen und eigenes Risiko und vermitteln Geschäfte zwischen des anderen Börsenbesuchern. Der Börsenvorstand kann für die Preisfeststellung im Geregelten Markt sowie im Freiverkehr die Skontroführung auf einzelne Freimakler übertragen.

Freiverkehr: Handel in Wertpapieren, die weder zur amtlichen Notierung noch zum Geregelten Markt zugelassen sind.

Fund: Englisch für Fonds.

Fungibel: Waren oder Werte, die untereinander vertretbar, gegenseitig austauschbar sind.

Geldkurs: Kurs, zu dem ein Marktteilnehmer bereit ist, ein bestimmtes Wertpapier zu kaufen.

Genuss schein: Ein Wertpapier, das Vermögensrechte an einer Gesellschaft ( in der Regel auf Gewinnanteile und/oder Liquidationserlös) verbrieft, aber nicht mit Mitgliedsrechten, insbesondere Stimmrechten verbunden ist. In der Börsensprache “Genüsse”.

Gewinnmitnahme: Verkauf von Wertpapieren mit dem Ziel, den Kursgewinn zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis zu realisieren.

Grundkapital: Das in der Satzung einer Aktiengesellschaft festgelegte Kapital. Die Satzung bestimmt auch, in wie viele Anteile das Grundkapital eingeteilt ist. In Höhe ihres Grundkapitals gibt die Gesellschaft Aktien aus.

Hausse: Starker Kursanstieg an der Börse.

Hedge-Fund: (von engl. to hedge=absichern)Anspruchsvolles alternatives Investitionsvehikel. Eine spezielle Art von Investmentfonds, die durch eine spekulative Anlagestrategie. Hedge-Fonds bieten die Chance auf sehr hohe Renditen bei entsprechend hohem Risiko.

Index: Kennziffer, die Veränderungen bestimmter Größen zum Ausdruck bringt und Vergleiche, insbesondere von Wertveränderungen und Preisveränderungen ermöglicht. Ein Aktienindex spiegelt den Kursverlauf eines Wirtschaftszweiges oder eines nationalen Marktes wider. Für den deutschen Aktienmarkt werden Indizes von einigen Kreditinstituten, vom Statistischen Bundesamt und von verschiedenen Presseorganen ermittelt.

Insider: Im Börsenhandel Bezeichnung für Personen, die wegen ihrer beruflichen Stellung einen Informationsvorsprung haben. Dessen Ausnutzung zum eigenen Vorteil bei Wertpapiergeschäften ist durch die “Insider-Richtlinien” der Börsen verboten. Verstöße könne mit Freiheitsstrafen oder Geldstrafen geahndet werden.

Investmentgesellschaften: Meist von Banken gegründete Kapitalanlagegesellschaften, die für die von ihnen verwalteten Sondervermögen (Fonds) Aktien verschiedener Gesellschaften oder Anleihen kaufen und Anteilscheine an einem solchen Investmentfonds ausgeben. Sie treten dabei als Treuhänder auf und sind auf eine Verteilung der Risiken durch Streuung der im Fonds zusammengefassten Wertpapiere nach Branchen und Gesellschaften verpflichtet.

IPO: ( Initial Public Offering)  Erstmaliges öffentliches Anbieten von Aktien an der Börse.

Kapitalertragsteuer: Besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Bei Dividendenzahlung werden von vornherein “X” Prozent des ausgeschütteten Betrags als Kapitalertragssteuer einbehalten. Dieser Steuerabzug wird als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Aktionärs angerechnet.

Kassageschäft: Vertrag über den Kauf und Verkauf von Wertpapiere, Devisen und anderen Finanzinstrumenten oder Waren, die im Gegensatz zum Termingeschäft unmittelbar nach Geschäftsabschluss erfüllt werden muss.

Kassakurs (Einheitskurs): Für viele Wertpapiere wird während der Börsenzeit der Kurs nur einmal festgesetzt und nicht fortlaufend.

KGV/Kurs-Gewinn-Verhältnis: Verhältnis, in welchem der Gewinn einer AG zur aktuellen Börsenbewertung steht. Bei einem niedrigen KGV gilt eine Aktie als günstig, bei einem hohen KGV als teuer.

Körperschaftssteuer: Einkommensteuer der juristischen Personen. Aktiengesellschaften müssen diese Steuer auf ihren Gewinn zahlen. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung kann sich der Aktionär diese gezahlte Steuer auf die Dividende als Steuergutschrift auf seine Steuerschuld anrechnen lassen.

Kotierung: Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an der Börse.

Kupon: Besonderes Wertpapier, auch Dividendenschein genannt, das zur Aktie gehört und auf dessen Vorlage die Dividende ausgezahlt wird. Auch die den verzinslichen Wertpapieren beigegebenen Zinsscheine werden Kupon genannt.

Kurs: Preis, der sich durch Angebot und Nachfrage für Wertpapiere an den Börsen bildet.

Kursblatt: Jede deutsche Wertpapierbörse gibt an jedem Börsentag ein Amtliches Börsenblatt heraus. Es enthält die Tageskurse aller an der jeweiligen Börse notierten Papiere.

Kursmakler: Ein Kursmakler ist ein vereidigter Börsenmakler, der die Kurse für die von ihm betreuten Wertpapiere auf der auf der Grundlage von Kaufaufträgen und Verkaufsaufträgen ermittelt und in begrenztem Maße Käufe und Verkäufe für fremde und eigene Rechnung abschließt.

Leerverkauf: Verkauf einer Aktie, die der Verkäufer zum Verkaufszeitpunkt noch nicht besitzt. Der Verkäufer profitiert von dem Leerverkauf, wenn die Aktie im Preis sinkt.

Makler – Kursmakler: Vereidigter Börsenmakler, der die Kurse für die von ihm betreuten Wertpapiere auf der auf der Grundlage von Kaufaufträgen und Verkaufsaufträgen ermittelt und in begrenztem Maße Käufe und Verkäufe für fremde und eigene Rechnung abschließt.

Makler- Freimakler: Kaufen und verkaufen Wertpapiere auf eigenen Namen und eigenes Risiko und vermitteln Geschäfte zwischen des anderen Börsenbesuchern. Der Börsenvorstand kann für die Preisfeststellung im Geregelten Markt sowie im Freiverkehr die Skontroführung auf einzelne Freimakler übertragen.

Marge: Im Wertpapierhandel der Unterschied zwischen Kaufkurs und Verkaufskurs.

NASDAQ: „National Association of Securities Dealers Automated Quotations.“ Elektronisches Handelssystem in den USA

Nebenwerte: An den Börsen gehandelte Aktien werden in „Blue Chips“ und Nebenwerte unterteilt.

Nennwert: Auf jeder Aktie ist ein bestimmter Betrag in Euro aufgedruckt, der Nennwert. Er gibt an, mit welchem Anteil der Aktionär am Grundkapital und damit am gesamten Vermögen seiner Aktiengesellschaft beteiligt ist. Der geringste Nennwert einer Aktie ist nach dem Aktiengesetz 1 Euro. Höhere Nennwerte lauten auf ein Vielfaches davon, also (z.B.) 50, 200, 500, 1000 Euro und so weiter. Es sind jeweils nur volle Eurobeträge erlaubt.

Obligationen: Eine Anleihenobligation ist eine in ein Wertpapier gekleidete Schuldverpflichtung des Emittenten (Schuldner). Der Schuldner verpflichtet sich zur Zahlung eines Jahreszinses sowie zur Rückzahlung des Gesamtbetrages bei Verfall der Obligation. Ein Großteil der Obligationen wird mit einer Laufzeit von mehreren Jahren (im Durchschnitt 3-10 Jahre) ausgegeben.

Odd lot: Die Wertpapiermenge, die gehandelt werden muss, damit eine Kursnotierung erfolgt.

Öffentliches Kaufangebot: Das „öffentliche Kaufangebot“ erlaubt einer Gesellschaft A, sofern die Operation gelingt, die Kontrolle über die an der Börse kotierte Gesellschaft B zu übernehmen, indem sie für jede Aktie B einen festen und einheitlichen Preis anbietet, der weit über dem zuletzt notierten Kurs der Aktie B liegt. Und für die gesamten Dauer des Angebots aufrechterhalten wird.

Option: Im Börsenhandel versteht man hierunter das Recht, gegen Zahlung einer Prämie innerhalb einer vereinbarten Frist Wertpapiere (Aktien oder Renten) zu einem im Voraus bestimmten Kurs zu kaufen oder zu verkaufen.  

Optionsanleihe: Wertpapiere, die dem Inhaber neben einer festen Verzinsung ein befristetes Bezugsrecht (Option) auf Aktien des betreffenden Unternehmens bieten. Bezugspreis und Bezugsverhältnis für die Aktie werden vor der Emission der Optionsanleihe festgelegt. Nach Ausübung des Bezugsrechts oder Trennung des Optionsrechts bleibt die Optionsanleihe als gewöhnliche Schuldverschreibung bis zu ihrer Rückzahlung bestehen. Es werden auch Anleihen mit Optionsscheinen angeboten, die zum Bezug weiterer Anleihen berechtigen.

Optionsscheine: Das verbriefte, mit der Optionsanleihe ausgegebene Recht auf Bezug von Aktien oder – seltener – von Anleihen. Optionsscheine können getrennt von der Anleihe an der Börse gehandelt werden. Durch Kauf eines Optionsscheines kann ein Anleger schon mit begrenztem Einsatz an den Kurschancen der Aktie teilhaben. Sein Verlustrisiko bleibt auf den Einsatz beschränkt.

Performance: Die Berechnung der Performance in %  stützt sich auf den durchschnittlichen Kaufpreis und entspricht der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Kaufpreis und dem letzten Marktpreis.

Private Placement: Vorbörsliche bankenunabhängige Eigenkapitalemission. Eine Privatplatzierung ist ein privater, nicht öffentlicher Verkauf (Platzierung) von Vermögensgegenständen unter Ausschluss einer Börse (öffentlicher Handelsplatz) statt, indem einigen wenigen Privatpersonen oder Institutionen direkt angesprochen werden.

Rendite: Bei Wertpapieren der in Prozenten des Erwerbspreises angegebene Ertrag, den das Papier bei Berücksichtigung aller Faktoren (Zins bzw. Dividende, Kurs, Laufzeit etc.) jährlich erbringt. Die Rendite ist also in aller Regel nicht mit dem Nominalzins oder dem Dividendenprozentsatz identisch.

Rentenwerte (Festverzinsliche Wertpapiere): Alle Wertpapiere, die während ihrer gesamten Laufzeit zu einem vereinbarten festen (unveränderlichen) Satz verzinst und zu festgelegten Bedingungen (Terminen) getilgt (= zurückgezahlt) werden, etwa Anleihen, Kommunalobligationen, Pfandbriefe und Bankschuldverschreibungen.

Spekulation: Die meist kurzfristige, auf gewinnbringende Ausnutzung der Preisunterschiede zu verschiedenen Zeitpunkten gerichtete Betätigung an der Börse.

 Spesen: Bei Kauf und Verkauf von Wertpapieren über die Börse entstehen Kosten, wie Maklergebühr, Bankprovision und Börsenumsatzsteuer. Diese Spesen machen beim Kauf von Aktien zusammen etwa 1,35 Prozent des Kurswertes aus.

Stammaktie: Gewährt dem Inhaber die normalen durch das Aktiengesetz festgelegten Anteilsrechte.

Standard & Poor´s-500 (S&P 500): Der Index der 500 “Standard & Poor´s-Titel, der nahezu 90% aller an der New York Stock Exchange gehandelten Aktien umfasst.

Stimmrecht: Jeder Aktionär hat auf der Hauptversammlung sein gesetzlich verankertes Stimmrecht. Die Anzahl der Stimmen, die ein Aktionär auf sich vereint, richtet sich nach dem Nennwert seines Aktienbesitzes. Der Aktionär kann sein Stimmrecht auch von einem Dritten ausüben lassen.

Stopp: Bei einer Auftragserteilung kann ein Stopp-Limit gesetzt werden. Sobald dieses Limit erreicht ist, wird der Titel bestens an die jeweilige Börse übermittelt.

SWAP: Mit Swaps können Zahlungsströme fast beliebiger Natur getauscht werden. Dadurch können gezielt finanzielle Risiken eines Portfolios abgesichert werden oder neue Risiken zur Renditeoptimierung in ein Portfolio aufgenommen werden.

Termingeschäft: Wertpapiergeschäft, dessen Bedingungen heute festgelegt werden, das aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt wird.

Terminhandel: Wertpapiertransaktionen, deren Erfüllung nicht alsbald (Kassageschäft), sondern erst zu einem späteren Termin erfolgt.

Ticker: Teil der Handelsbildschirms, in welchem die aktuellen Preise der vom Händler ausgesuchten Instrumente angezeigt werden.

 Treueaktien: Auch Zusatzaktie, die an Aktionäre gratis ausgegeben werden.

Usancen: Verbindliche Handelsbräuche. Für Börsengeschäfte sind sie in den “Bedingungen für die Geschäfte an der Wertpapierbörse” schriftlich niedergelegt.

Variable Notierung (Fortlaufende N.): Für Aktien größerer Gesellschaften oder für bestimmte öffentliche Anleihen werden an jedem Börsentag nicht nur ein einziger Kassakurs festgestellt, sondern alle Geschäfte über mindestens 50 Stück bei Aktien beziehungsweise nominal eine Million Mark bei Renten oder jeweils einem Mehrfachen davon besonders notiert. Die letzte Notierung heißt Schlusskurs. Die Aufträge, die unter dem Mindestbetrag bleiben, werden zum Einheitskurs abgerechnet.

Valoren: Sechs – bis siebenstellige Nummer zur Wertschriftenkennung.  In der Börsensprache wird die Bezeichnung Valoren gerne als Synonym für Aktien benutzt.

Valutadatum: Datum, an dem eine Gutschrift oder eine Belastung erfolgt, bzw. zinswirksam wird.

Verwaltungsgebühren/Depotgebühren: Die Verwaltung eines Wertschriftendepots (oder Wertschriftenportfolios) schließt auch die Gebühren im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von Wertpapieren, dem Einziehen von Zinsen, Dividenden und Rückerstattungen und dem Versand von Mitteilungen bei Zeichnungen und Kapitalerhöhungen mit ein.

Volatilität: Eigenschaft von Aktien, welche im Vergleich zu anderen Werten generell schneller und markanter steigen oder fallen. Schwankungsbreite der Kurse im Verlauf eines bestimmten Beobachtungszeitraumes.

Volumen: Anzahl der gehandelten Kontrakte eines Börsenplatzes an einem Tag. Zur Ermittlung des Volumens wird entweder die Käufer- oder Verkäuferseite berücksichtigt.

Vortagesschlusskurs: Gibt den am Vortag notierten Schlusskurs an, bzw. nach einem Feiertag oder Wochenende den Schlusskurs der vorangegangenen Börsensitzung.

 Vorzugsaktie: Aktie mit Sonderrechten (etwa Dividendenvorzug, garantierte Mindestdividende), jedoch in der Regel ohne Stimmrecht.

Warrant: International übliche Bezeichnung für Optionsscheine.

Wechselkursrisiko: Risiko der Wechselkursschwankungen (auch Fremdwährungsrisiko oder Valutarisiko genannt). Bezeichnet die zusätzliche Volatilität, die entsteht, wenn man die Renditen von auf ausländischen Währungen lautenden Anlagen in die einheimische Rechnungseinheit oder einer anderen Währung misst.

Wertpapier: Urkunde, in der ein privates Recht verbrieft ist, für dessen Geltendmachung der Besitz der Urkunde erforderlich ist.

X-DAX: Der X-DAX ist ein Indikator für die DAX-Entwicklung der täglich vorbörslich von 8:00 Uhr bis 9:00 Uhr und nach Xetra-Schluss von 17:45 Uhr bis 22:00 Uhr berechnet wird. Der Index basiert auf die Preise der an der Terminbörse Eurex gehandelten DAX-Future mit der geringsten Restlaufzeit, bereinigt um den offiziellen Euribor-Zinssatz von der Europäischen Zentralbank. Der X-DAX ist ein relativ guter vorbörslicher und nachbörslicher Indikator für die DAX-Entwicklung, da die US-Märkte zeitlich vollständig abgedeckt werden.

XETRA: Von der Deutschen Börse AG entwickeltes Handelssystem (Exchange Electronic Trading) in dem Aktien, Optionsscheine und Rentenwerte gehandelt werden können.

Zeichnung: Durch die Zeichnung verpflichtet sich der Käufer bei einer Emission eine bestimmte Anzahl von neuen Aktien oder Obligationen zu kaufen.

Zusatzaktie: Auch Treueaktien, die an Aktionäre gratis ausgegeben werden.

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